Ausnahmegenehmigung-/-Feuerwerksgenehmigung-/-Vertriebsanzeige
Sie müssen die Ausnahmegenehmigung schriftlich beantragen.
Je nach Gemeinde steht Ihnen ein Formular zum Download zur Verfügung.
Sollte Ihre Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen. In diesem Antrag sollten Sie mindestens folgende Angaben machen:
- Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen,
- Benennung des besonderen Anlasses,
- Ort und Datum des Feuerwerks,
- Beschreibung und Anzahl der Feuerwerkskörper sowie
- Beginn und Ende des Feuerwerks.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können beispielsweise sein:
- Anwesenheit der Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder
- welche Feuerwerkskörper erlaubt oder verboten sind